Nach detaillierter Abstimmung der Planung mit allen Beteiligten, sowohl in bautechnischer Hinsicht als auch in den Ausstattungsmerkmalen, erfolgt, wenn erforderlich, die Vorlage einer Genehmigungsplanung bei den Behörden. Oftmals vermeidet dieser Schritt spätere Komplikationen bei der Abnahme der Verpflegungseinrichtung durch die entsprechenden Aufsichtsbehörden.